Besuche und Regelungen
Zu jedem Besuch müssen Sie ein negatives Testergebnis mitbringen (nicht älter als 24 Stunden). Die Nachweise können sowohl elektronisch als auch in Papierform erbracht werden. Auch bei Besuchen, die auf dem einrichtungseigenen Außengelände stattfinden, ist ein negativer Test notwendig.
Während des Aufenthalts in unserem Haus muss ständig ein medizinischer Mund-Nasenschutz korrekt getragen werden. Es gelten ebenso die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Bitte wählen Sie weiterhin die direkten Wege zum Besuchsort bzw. zum Ausgang und vermeiden Sie nicht erforderliche Kontakte zu weiteren Personen.
Spaziergänge und Abholung in die eigene Häuslichkeit sind selbstverständlich unter Einhaltung der jeweils gültigen Hygieneregeln möglich. Wir empfehlen diesbezüglich ebenfalls eine vorherige
Testung.
Die hier beschriebenen Punkte sind als Mindeststandard zu verstehen. Aufgrund einrichtungsspezifischer Gegebenheiten oder regional geltender Verschärfungen durch die Gesundheitsämter können zusätzliche Maßnahmen gelten. Bitte informieren Sie sich entsprechend bei Ihrer Einrichtung vor Ort.
Selbstauskunft/Nachweis nach § 6 Abs. 3 Nr. 4 und 5 TestV zur Inanspruchnahme von Testungen nach § 4a TestV
Damit Angehörige/ Besucher weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen können, steht Ihnen hier das Formular zum Download zur Verfügung.