Besuch mit Impf-, Genesungs- oder Testnachweis
Wir weisen darauf hin, dass die hier angegebenen Maßnahmen als Mindeststandard zu sehen sind. Durch die Befugnisse der örtlichen Kreisverwaltungsbehörden können regional unterschiedliche Anforderungen für einen Besuch im jeweiligen Seniorenheim gelten. Bitte erkundigen Sie sich hierüber vor einem Besuch bei der Einrichtung. Unabhängig von regionalen Unterschieden gilt auf jeden Fall:
Ein Besuch ist mit einem nach Möglichkeit tagesaktuellen PCR-Test oder POC-Antigentest möglich.
Angesichts der weiterhin hohen Zahlen an Infektionen sollten Angehörige ihre Besuche reduzieren. Auch sollten keine Bewohnerinnen und Bewohner zu Familientreffen abgeholt werden.
Des Weiteren gelten selbstverständlich die gängigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Hierzu zählen unter anderem:
- die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen
- die verpflichtende Nutzung direkter Wege innerhalb der Einrichtung (hin zum Besuchsort bzw. zum Ausgang zurück)
- das verpflichtende Tragen einer FFP-2-Maske
Bitte haben sie Verständnis, dass die Besuchszeiten aufgrund unterschiedlicher organisatorischer Gegebenheiten in unseren Einrichtungen variieren können.