Besuche und Regelungen
Ab dem 1. März 2023 wird kein negativer Testnachweis mehr für den Besuch eines Seniorenheims benötigt. Die gesetzliche Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2 Schutzmaske für alle Besucher behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit.
Aufgrund einrichtungsspezifischer Gegebenheiten oder regional geltender Verschärfungen durch die Gesundheitsämter können im Einzelfall zusätzliche Maßnahmen gelten. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall entsprechend bei Ihrer Einrichtung vor Ort.
Wir bitten alle Besucher weiterhin um die notwendige Vorsicht. Das Wegfallen gesetzlicher Bestimmungen erfordert zugleich die stärkere Selbstverantwortung eines jeden Einzelnen. Sehen sie also weiterhin von Besuchen ab, sofern sie von einer eigenen Coronainfektion Kenntnis haben oder die dafür typischen Symptome aufweisen.
Vielen Dank!