Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kosten
Kurzzeitpflege
Eigenanteil
Personen in Kurzzeitpflege zahlen grundsätzlich einen Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investivkosten im Einzelzimmer. Bei Bezuschussung durch die Pflegekasse beträgt dieser in unserer Einrichtung 39,82 Euro pro Tag.
Tagessatz
Der Tagessatz für die Pflege ist für alle Pflegegrade einheitlich festgelegt. Er beläuft sich in unserem Haus auf 86,05 Euro / pro Tag.
Leistungen der Pflegekassen
Die Leistungen der Pflegekassen werden individuell gezahlt und betragen im Jahr maximal 1.612 Euro. Dies entspricht in unserem Haus etwa 19 Tagen.
Verhinderungspflege
Wenn Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können - weil zum Beispiel die Pflegeperson erkrankt ist -, stehen Ihnen nochmals 1.612 Euro zu. Dieser Zusatzbetrag wird aber nur gewährt, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Wie viele Tage Sie hier in Anspruch nehmen können, hängt vom Pflegegrad ab.