Ärzte und Apotheken
Ärzte
Sie haben freie Arztwahl. Bitte fragen Sie Ihren Arzt, ob er Hausbesuche in unserer Einrichtung macht. Wenn Sie von Ihrem bisherigen Arzt nicht mehr weiterbehandelt werden können oder möchten, wird Ihnen die Wohnbereichsleitung Ärzte der Umgebung nennen, die regelmäßig ins Haus kommen.
Begleitung zu Ärzten etc.
Gerne organisieren wir für sie die Arztbesuche. Es ist jedoch nicht möglich, Sie/Ihren Angehörigen zum Arzt zu begleiten. Es ist ratsam, dass der Bevollmächtigte/Betreuer Sie begleitet, da mit dem Arzt immer wieder auch verantwortungsvolle Entscheidungen getroffen werden müssen. Wenn Sie Ihren Angehörigen nicht begleiten können, lassen Sie bitte ausreichend Geld bei ihr/ihm, damit er die Transportkosten für das Taxi bezahlen kann. Die Organisation des Transportscheines für den Krankentransport und das Genehmigungsverfahren übernehmen die Pflegekräfte für Sie.
Apotheken
Durch das Apothekengesetz sind wir verpflichtet, Versorgungsverträge mit Apotheken vor Ort zu schließen. Wir haben dies mit der Anthemis-Apotheke in Herrieden getan. Nur somit ist eine sichere und optimale Medikamentenversorgung gewährleistet, auch erleichtert dies die Übersicht über die Befreiung von der Medikamentenzuzahlung. Dazu erhalten Sie für die Eigenanteilleistungen bzw. für Privatrezepte (viele Medikamente können nicht mehr über die Krankenkassen abgerechnet werden) eine Monatsrechnung durch ihre Apotheke. Sollten Sie Ihre Medikamentenversorgung noch selbst erledigen, haben Sie natürlich eine freie Apothekenwahl.
Arzneimittelbefreiung (Praxisgebühren-, Fahrtkostenbefreiung)
Wenn die Medikamentengebühren etc. 2 bzw. 1% (bei chronisch kranken und schwerstpflegebedürftigen Menschen) des Bruttoverdienstes übersteigen, kann ein Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Geben Sie diesen Befreiungsausweis in der Heimverwaltung ab.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Bitte denken Sie daran, dass es sinnvoll ist, eine Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung zu haben, um den behördlichen Weg einer amtlichen Betreuung zu umgehen. Ebenso empfiehlt sich das Ausfüllen einer Patientenverfügung. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Einrichtungsleitung wenden.