Pflegeleistungen
Wir helfen Frauen und Männern, die besondere Betreuung und Pflege brauchen. Oft sind sie bereits in einer der fünf Pflegestufen nach dem Pflegeversicherungsgesetz eingestuft.
- Hilfen bei der Körperpflege
- Hilfen bei der Ernährung
- Hilfen bei der Mobilität
- Hilfen bei der persönlichen Lebensführung
- Leistungen der sozialen Betreuung
- Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
Betreuung und Seelsorge
- Soziale Betreuung durch Betreuungskräfte, Präsenzkräfte und Pflegekräfte
- Gruppenbetreuung (Singstunde, Stammtisch, Kegeln, Gymnastik,…)
- Einzelbetreuung (individuell - Bewohner bezogen)
- Heilige Messe in der Hauskapelle
- Betreuung durch Hausseelsorger (Caritasdirektor a.D. J. Schmidt
Unterkunft und Verpflegung
- Speise- und Getränkeversorgung (laut Speiseplan)
- Wäscheversorgung (maschinelles Waschen und Trocknen)
- Reinigung der Räume
- Reparaturen und technische Hilfen
- Ver- und Entsorgung (Heizung, Wasser, Strom, Abfall)
Weiterführende Angebote
Feste und Feiern
- Feiern im Jahreskreis (Fasching, Weihnachten, Silvester...)
- Ausflüge
- Feste und kulturelle Veranstaltungen (Sommerfest, Geburtstagsfeiern...)
- Stadtfahrten mit unseren Bewohnern
- Veranstaltungen durch ehrenamtliche Mitarbeiter (Kaffeekränzchen)
- Mehrmals jährlich Besuch durch die Kindergärten, Schulen, Musikvereine
- Zweimal jährlich Bewohnerausflug
Medizinisches, Therapien, Wohlfühlen
- Hausärztliche Versorgung
- Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie (auf Rezept)
- Fachärzte kommen regelmäßig zu Visiten ins Haus (Neurologe, Dermatologe, Zahnarzt, HNO, Urologe)
- Medikamente werden geliefert
- wöchentliche Besuche von Friseur, Fußpflege
- Thaimassagen
- Wöchentlicher Besuch des Therapiehundes "Pepper"
Kosten
Die Heimkosten setzen sich grundsätzlich aus folgenden Kostenarten zusammen aus:
- (1) Unterkunft/Verpflegung,
- (2) Investivkosten (Gebäudekosten),
- (3) Ausbildungsumlage und Ausbildungszuschlag
- (4) Pflegeentgelt bzw. "Maßnahmebetrag".
Die ersten drei Kostenarten [(1), (2), (3)] müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen. Wenn jemand dies nicht kann, prüft das Sozialamt, ob und in welcher Höhe es bestimmte Kosten übernimmt.
Bei Personen mit einem Pflegegrad kommen noch die Kosten für die Pflege hinzu. Dafür gibt es einen Zuschuss der Pflegekassen. Rüstige Senioren zahlen für Betreuung und Alltagshilfen einen "Maßnahmebetrag".
Die Heimkosten sind mit den Pflegekassen und dem zuständigen Regierungsbezirk vertraglich vereinbart und gelten bis zu einer Neuvereinbarung.
Der Seniorenheim-Platz erscheint für Sie unerschwinglich?
Rufen Sie uns trotzdem an. Wir haben Erfahrung und können Sie beraten.
Caritas-Seniorenheim St. Magdalena
Kraftsbucherstraße 4
91171 Greding