Stationäre Pflege
Es ist uns ein Anliegen, dass sich unsere Bewohner bei uns wohl und wie zu Hause fühlen.
Es ist uns ein Anliegen, dass sich unsere Bewohner bei uns wohl und wie zu Hause fühlen.
Wir helfen Frauen und Männern, die besondere Betreuung und Pflege brauchen. Oft sind sie bereits in einer der fünf Pflegegrade nach dem Pflegeversicherungsgesetz eingestuft.
Gerne laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein, bei dem wir Sie auch über die Kosten unserer Leistungen informieren.
Die ersten drei Kostenarten [(1), (2), (3)] müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen. Wenn jemand dies nicht kann, prüft das Sozialamt, ob und in welcher Höhe es bestimmte Kosten übernimmt.
Bei Personen mit einem Pflegegrad kommen noch die Kosten für die Pflege hinzu. Dafür gibt es einen Zuschuss der Pflegekassen. Rüstige Senioren zahlen für Betreuung und Alltagshilfen einen "Maßnahmebetrag".
Die Heimkosten sind mit den Pflegekassen und dem zuständigen Regierungsbezirk vertraglich vereinbart und gelten bis zu einer Neuvereinbarung.