Pflegeleistungen
Wir helfen Frauen und Männern, die besondere Betreuung und Pflege brauchen. Oft sind sie bereits in einer der fünf Pflegestufen nach dem Pflegeversicherungsgesetz eingestuft.
- Hilfen bei der Körperpflege
- Hilfen bei der Ernährung
- Hilfen bei der Mobilität
- Hilfen bei der persönlichen Lebensführung
- Leistungen der sozialen Betreuung
- Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
Unterkunft und Verpflegung
- Speise- und Getränkeversorgung (laut Speiseplan)
- Wäscheversorgung (maschinelles Waschen und Trocknen)
- Reinigung der Räume
- Reparaturen und technische Hilfen
- Ver- und Entsorgung (Heizung, Wasser, Strom, Abfall)
Es ist uns ein Anliegen, dass sich unsere Bewohner bei uns wohl und wie zu Hause fühlen.
Unsere weiterführenden Angebote sind:
- Feiern im Jahreskreis (Fasching, Weihnachten, Silvester...)
- Ausflüge (mit rollstuhlgerechtem Bus)
- Feste und kulturelle Veranstaltungen (Sommerfest, Geburtstagsfeiern...)
- Friseur, Fußpflege, Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie kommen auf Wunsch ins Haus
- Beschäftigungstherapie und Gymnastik
- gerontopsychiatrische Betreuung
- täglich heilige Messe und Rosenkranz in der Hauskapelle
- wöchentlich ein spezieller Gottesdienst für demenzkranke Bewohnerinnen und Bewohner
- Begleitung schwerstkranker und sterbender Bewohnerinnen und Bewohner durch geschulte Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit dem ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienst der Malteser sowie der Spezialisierten Ambulanten Palliativ-Versorgung (SAPV).
Kosten
Die Heimkosten setzen sich grundsätzlich aus folgenden Kostenarten zusammen aus:
- (1) Unterkunft/Verpflegung,
- (2) Investivkosten (Gebäudekosten),
- (3) Ausbildungsumlage und Ausbildungszuschlag
- (4) Pflegeentgelt bzw. "Maßnahmebetrag".
Die ersten drei Kostenarten [(1), (2), (3)] müssen alle Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen. Wenn jemand dies nicht kann, prüft das Sozialamt, ob und in welcher Höhe es bestimmte Kosten übernimmt.
Bei Personen mit einem Pflegegrad kommen noch die Kosten für die Pflege hinzu. Dafür gibt es einen Zuschuss der Pflegekassen. Rüstige Senioren zahlen für Betreuung und Alltagshilfen einen "Maßnahmebetrag".
Die Heimkosten sind mit den Pflegekassen und dem zuständigen Regierungsbezirk vertraglich vereinbart und gelten bis zu einer Neuvereinbarung.
Der Seniorenheim-Platz erscheint für Sie unerschwinglich?
Rufen Sie uns trotzdem an. Wir haben Erfahrung und können Sie beraten.