Besuche
Montag 9:30 -11:30 Uhr (Besucher müssen das Haus um 12:00 Uhr verlassen)
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00-18:00 Uhr (Einlass bis 17:00 Uhr)
Freitag 9:30 -11:30 Uhr (Besucher müssen das Haus um 12 Uhr verlassen
Samstag und Sonntag 14:00-17:00 Uhr (Besucher müssen das Haus um 17:00 Uhr verlassen).
Zu jedem Besuch innerhalb der Einrichtung müssen Sie sich an der Pforte registrieren sowie ein negatives Testergebnis mitbringen (nicht älter als 24 Stunden). Die Nachweise können sowohl elektronisch als auch in Papierform erbracht werden.
Pro Besuch dürfen zwei Personen gleichzeitig kommen. Es können innerhalb der Besuchszeit mehrere Besuche stattfinden. Im Haus gelten die Pflicht, eine FFP2 Maske zu tragen, sowie die üblichen Hygiene- und Abstandregeln.
Bei Besuchen, die ausschließlich im Freien stattfinden, muss kein Mund-Nasenschutz getragen werden, es ist auch kein Test erforderlich. Sobald der Besucher das Haus betritt, ist jedoch ein negatives Testergebnis erforderlich.
Kinder, die über ein schriftliches negatives Testergebnis verfügen, dürfen ebenfalls zu Besuch in die Einrichtung kommen. Auch für sie gilt die Maskenpflicht im Haus.
Spaziergänge und Besuche in der Häuslichkeit sind selbstverständlich unter Einhaltung der jeweils gültigen Hygieneregeln (AHA+L) möglich.
Hunde sind an der Leine nur im Außenbereich gestattet.
Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Herrler
Einrichtungsleitung
Damit Angehörige/ Besucher weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen können, steht Ihnen hier das Formular zum Download zur Verfügung.