Die Bewohnervertretung hat die Aufgabe, die Interessen der Bewohner gegenüber der Einrichtungsleitung zu vertreten.
Hier folgt noch eine Bildunterschrift.
Mitsprache ist wichtig
Bewohnervertretung
Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Deshalb können und sollen sie in Angelegenheiten des Heimlebens mitwirken. Zentrales Gremium hierfür ist die Bewohnervertretung.
Die Bewohnervertretung unseres Hauses wird alle zwei Jahre gewählt.
Zentrale Aufgabe
Interessensvertretung:
Die Interessen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Heimträger zu vertreten und gegebenfalls zwischen beiden zu vermitteln.
Antrags- und Vorschlagsrecht:
Er kann eigene Wünsche und Vorschläge einbringen und hat das Recht, Anträge zustellen.
Mitbestimmung:
Grundsätzlich besitzt die Bewohnervertretung ein Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht. Deshalb wird sie über alle organisatorischen, personellen und baulichen Vorgänge durch die Einrichtungsleitung informiert. Die Leistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner sollen dadurch transparent und verbessert werden.
Mithilfe:
Die Bewohnervertretung soll mithelfen, daß sich neue Bewohnerinnen und Bewohner im Haus schnell einleben können. Dies kann geschehen durch die Übernahme von Patenschaften für neue Bewohner, besondere Gesprächsangebote oder Besuche bei den Neuen.
Wählbare Personen
Folgende Personen können in die Bewohnervertretung gewählt werden:
die Heimbewohnerinnen und -bewohner
deren Angehörige
sonstige Vertrauenspersonen der Heimbewohner/innen